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RECHTLICHES

Das Messer ist das älteste WERKZEUG des Menschen und wird täglich milliardenmal friedlich verwendet. Messerschmiede stellen Werkzeuge her, keine Waffen.


Wann ein Messer zur Waffe wird regelt das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dies wird in der folgenden Broschüre einfach erklärt:

Aktuelle Broschüre
«Schweizerisches Waffenrecht»

Fedpol Entscheidungshilfe

«Messer»

Waffen in Kürze
Don'ts
Waffen in Kürze
Waffenbroschüre
Do's
Waffenbroschüre

INTERNATIONALES RECHT

Leider exisitert KEINE Zusammenfassung der Messer-Gesetze verschiedener Länder. Wir raten eindringlich, vor der Einreise in ein fremdes Land, die lokalen Gesetze Ausfindig zu machen.

FLIEGEN MIT MESSER

Informieren Sie sich VOR der Abreise mit dem Flugzeug über die Gepäck Bestimmungen der jeweiligen Flughäfen und Fluggesellschaften. Beachten Sie auch die Bestimmungen des Flughafens bei der Ausreise, diese können varrieren!

Flughafen Zürich

Flughafen Genf

Flughafen Basel

Verband Schweizerischer Messerschmied-Meister
und verwandter Berufe

c/o Lorenzi Messer

Reto Böhlen

Stampfenbachplatz 4

8006 Zürich

© 2025 Verband Schweizerischer Messerschmied-Meister und verwandter Berufe

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